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Alkohol im Blut - Trunkenheitsfahrt



Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille:

Keine Strafbarkeit, solange keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt.

Strafbarkeit bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall: 7 Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.

Ab 0,5 Promille:

250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

Bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.

Ab 1,1 Promille:

Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.




Rechtsanwaltskanzlei Maximilian Schewe, LL.M. - Bad Homburg
http://www.ra-schewe.de
Verantwortlich gemäß § 6 TDG.


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