Ab 0,3 bis unter 0,5 Promille:
Keine Strafbarkeit, solange keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt.
Strafbarkeit bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall: 7 Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
Ab 0,5 Promille:
250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
Bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille:
Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
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