Verkehrsstrafrecht |
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Gerade im Bereich des Strassenverkehrs ist die Gefahr, Betroffener eines verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu werden, besonders hoch. Dabei können bereits die Folgen eines "Kavaliersdelikts" beträchtlich sein. Seit dem 01.04.2004 wird etwa das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mit einem Bussgeld in Höhe von 40,00 € und einem Punkt in der Verkehrszentralregister in Flensburg bestraft. Sogar Fahradfahrer werden in Höhe von 25,00 € zur Kasse gebeten. |
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Verkehrsstraftaten
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· Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten (Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluß) |
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Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldangelegenheiten
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· Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen |
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Führerscheinrecht
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· Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren nach § 111a StPO |
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Rechtsanwaltskanzlei Maximilian Schewe, LL.M. - Bad Homburg |
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