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Gerade im Bereich des Strassenverkehrs ist die Gefahr, Betroffener eines verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu werden, besonders hoch. Dabei können bereits die Folgen eines "Kavaliersdelikts" beträchtlich sein. Seit dem 01.04.2004 wird etwa das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung mit einem Bussgeld in Höhe von 40,00 € und einem Punkt in der Verkehrszentralregister in Flensburg bestraft. Sogar Fahradfahrer werden in Höhe von 25,00 € zur Kasse gebeten.
Wird ein Fahrverbot verhängt, z.B. auf Grund einer Trunkenheitsfahrt, so steht daneben auch oftmals der Verlust des Arbeistplatzes zu befürchten.
Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts kann Ihnen helfen, die Folgen eines Verkehrsdeliktes zu beschränken, bzw. für Sie erträglicher zu gestalten.
Rechtsanwalt Maximilian Schewe vertritt Sie in den nachfolgenden Bereichen: |
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· Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten (Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluß)
· Verteidigung bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, sog. Fahrerflucht
· Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
· Verteidigung bei Straßenverkehrsgefährdung
· Verteidigung bei sonst. Straftaten im Straßenverkehr (Beleidigung, Nötigung,...)
· Nebenklagevertretung für verletzte Opfer
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